
Man trifft regelmäßig auf den Hinweis “Made in EEC”, wenn man ein online gekauftes oder seit Jahren in einem Lager gelagertes Produkt umtauscht. Diese Aufschrift verweist auf die ehemalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die 1993 mit der Gründung der Europäischen Union aufgelöst wurde. Ihre Bedeutung heute zu verstehen, bedeutet auch, die neuen Rückverfolgbarkeitsanforderungen zu antizipieren, die die Herkunftskennzeichnung in Europa neu definieren.
Digitaler Produktpass: Was sich konkret für die Händler ändert
Seit dem 16. Juli 2026 regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 die Funktionsweise des europäischen Registers für den digitalen Produktpass (DPP). Dieser Text präzisiert die Zugangsmodalitäten zum Register, die Authentifizierung der Betreiber, die einzigartigen Identifikatoren, die jedem Produkt zugewiesen werden, und die Verwaltung der zugehörigen Daten.
Für einen Händler, der Kataloge mit mehreren Tausend Referenzen verwaltet, bedeutet dies eines: jede auf den Markt gebrachte Einheit muss mit einem rückverfolgbaren Identifikator verknüpft sein. Es geht nicht mehr nur um ein einfaches Herkunftsland, das auf einem Karton aufgedruckt ist, sondern um einen strukturierten Datensatz, der von den Aufsichtsbehörden und letztlich von den Verbrauchern eingesehen werden kann.
Die erste verpflichtende Frist betrifft bestimmte große Batterien ab dem 18. Februar 2027. Die anderen Kategorien werden in sektoralen Wellen folgen. Wenn man versucht zu verstehen, was made in EEC bei einem alten Produkt bedeutet, erkennt man den Unterschied zu diesem Anforderungsniveau: Eine vage geografische Angabe, die zwölf Länder abdeckt, reicht nicht mehr aus in einem System, das die Zusammensetzung, die Herkunft der Materialien und die Herstellungsbedingungen verlangt.

Made in EEC im Angesicht der Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Die allgemeine Verordnung über die Produktsicherheit (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie deckt nahezu alle nicht-lebensmittelrechtlichen Verbrauchsgüter, die in der EU verkauft werden, ab und verlangt strukturiertere, rückverfolgbare und mehrsprachige Sicherheitsinformationen.
Ein Produkt, das noch die Aufschrift “Made in EEC” trägt, erfüllt per Definition nicht die Anforderungen der GPSR. Die Kennzeichnung muss nun einen in der EU ansässigen Verantwortlichen (Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter) mit einer überprüfbaren Kontaktadresse identifizieren. Die GPSR macht jede Herkunftsangabe ohne identifizierten Betreiber obsolet.
Vor Ort variieren die Rückmeldungen zu diesem Punkt: Einige alte Produkte, die noch auf Lager sind (Werkzeuge, kleine Geräte), zirkulieren mit ihrer damaligen Kennzeichnung. Die Marktplätze verlangen zunehmend die Benennung einer “verantwortlichen Person”, die der GPSR entspricht, bevor sie den Verkauf erlauben. Ohne diese Angabe wird das Produkt aus dem Online-Katalog entfernt.
Rückverfolgbarkeit von Verpackungen: Eine Herkunftskennzeichnung, die nicht mehr beim Produkt endet
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen ist seit dem 12. August 2026 vollständig anwendbar. Sie erweitert die Logik der Rückverfolgbarkeit über den Inhalt hinaus: Die Verpackung selbst muss als Einheit rückverfolgbar sein.
Diese Verpflichtung betrifft direkt Unternehmen, die importierte Produkte umverpacken oder etikettieren. Man kann sich nicht mehr damit begnügen, einen Aufkleber “Made in EU” auf einen Karton zu kleben, dessen Herkunft man nicht kennt. Die Verordnung verlangt, die Zusammensetzung der Verpackung, ihre Recyclingfähigkeit und ihre Konformität mit den Grenzwerten für regulierte Substanzen zu dokumentieren.
- Identifizierung des Verpackungsherstellers und des verwendeten Hauptmaterials, mit Rückverfolgbarkeit der Wertschöpfungskette
- Standardisierte Kennzeichnung für die Sortierung, die einen von europäischen Sammelstellen lesbaren Code integriert
- Verpflichtung zur Konformitätserklärung für Verpackungen in Kontakt mit Lebensmitteln, die von der des enthaltenen Produkts getrennt ist
Für KMU, die sowohl die Produktion als auch die Verpackung verwalten, stellt dies einen zusätzlichen Compliance-Punkt dar. Die Unternehmen, die es gewohnt sind, mit Lieferanten außerhalb der EU zu arbeiten, müssen sicherstellen, dass die gelieferten Verpackungen diese Kriterien erfüllen, bevor sie in ihre Lieferkette integriert werden.

Den Übergang zwischen alter EEC-Kennzeichnung und digitalem Pass verwalten
Die praktische Schwierigkeit für Unternehmen und Händler liegt in der Koexistenz mehrerer Produktgenerationen. Ein Restbestand mit “Made in EEC” steht neben aktuellen Referenzen, die dem DPP und der GPSR unterliegen. Es gibt keinen allgemeinen Aufschub für alte Kennzeichnungen: Jede Verordnung legt ihre eigenen Anwendungsdaten fest.
Priorisierung nach Risikokategorie
Produkte, die ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit darstellen (elektrische Geräte, Spielzeug, Kosmetika), sind die ersten, die von den verstärkten Kontrollen betroffen sind. Es ist sinnvoll, diese Produktfamilien vorrangig zu prüfen, anstatt das gesamte Katalogangebot einheitlich zu behandeln.
Produktdaten im Vorfeld strukturieren
Das DPP-Register funktioniert mit standardisierten einzigartigen Identifikatoren. Unternehmen, die bereits ein Produktinformationsmanagementsystem (PIM) nutzen, haben einen Vorteil. Diejenigen, die ihre Daten in Tabellenkalkulationen verwalten, müssen auf ein Format migrieren, das mit dem europäischen Register kompatibel ist.
- Überprüfen, dass jede aktive Referenz über einen einzigartigen Identifikationscode verfügt (z. B. GTIN oder branchenspezifisches Äquivalent)
- Jedes Produkt mit den Daten zur Zusammensetzung, zur Herkunft der Rohstoffe und zu den geltenden Zertifizierungen verknüpfen
- Einen Aktualisierungsfluss vorsehen, um regulatorische Entwicklungen nach Kategorie ohne manuelle Eingabe zu integrieren
Die Aufschrift “Made in EEC” gehört einer Zeit an, in der die Herkunftskennzeichnung vor allem als grobe geografische Angabe diente. Der aktuelle europäische Rechtsrahmen transformiert diese Logik: Die Herkunft wird zu einer strukturierten, überprüfbaren Angabe, die mit einem identifizierten Betreiber verknüpft ist. Unternehmen, die diesen Übergang nach Produktkategorie antizipieren, anstatt auf die ersten Sanktionen zu warten, gewinnen Zeit bei ihrer Konformität.